Jetzt Förderung vom Staat sichern und 19% weniger für Photovoltaikanlagen zahlen.

Ein Bericht vom Energie Verein Fresena e.V.

Wir erhalten viele Anfragen bezgl. der Besteuerung beim Erwerb sowie des Betreibens einer PV-Anlage.

Vorab ein Hinweis: Unser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung! Sollten Sie steuerliche Hilfe benötigen lassen Sie sich vom Steuerberater beraten.

Worum geht´s?

(Quelle:Bundesfinanzministerium) „Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.“

Was bedeutet das in der Praxis?

Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik bis 30 kWp:

  1. Änderung: Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht. (Lieferung und Installation ab 01.01.2023)
  2. Änderung: Die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
  3. Änderung: Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaikanlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

„Nun, das sind sehr gute Nachrichten für den privaten Investor einer Photovoltaik Anlage.“ So Michael Dorenbusch vom Energie Verein Fresena.

„Pro 10.000€ Investitionssumme sind das fast 1.600€ Ersparnis! Das gilt für alle PV-Komponenten sowie die Lieferung und deren Installation. Gleichzeitig fällt keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung (derzeit 8,2 Cent/kWh) an“.

Lt. Bundesfinanzministerium sollen Händler und Handwerker die „null Umsatzsteuer“ grundsätzlich an die Kunden weitergeben, verpflichtet sind Sie dazu aber nicht! Das lässt unseres Erachtens wahrscheinlich die Preise für die Anlagen, Lieferung sowie deren Installation bald ansteigen. Wer zügig handelt wird hier sicherlich noch von aktuellen Preisen profitieren.

Hier noch etwas Interessantes:

Bei Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik Anlage nach dem 01.01.2023 fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an. Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage.

Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.